Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für alle Verträge zwischen Betriebsagentur – Alexander Bauer und dem Auftraggeber über Websites, Website-Optimierung, Google-Ads-Kampagnen, Keyword- und Geo-Recherche sowie Messung und Berichte.
Diese Bedingungen wurden auf die tatsächlich angebotenen Leistungen zugeschnitten, ersetzen aber keine anwaltliche Prüfung. Vor der ersten Verwendung gegenüber Kunden sollten sie von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt geprüft werden – insbesondere die Regelungen zu Werbebudget, Haftung, Nutzungsrechten, Vergütung und Kündigung. Stand: Oktober 2026.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Betriebsagentur – Alexander Bauer, von Lüninck Str. 43, 58706 Menden(nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber über die Gestaltung und Entwicklung von Websites, die Optimierung bestehender Websites, die Einrichtung, Betreuung und Auswertung von Online-Werbekampagnen (insbesondere Google Ads), Keyword- und Geo-Recherche, die Einrichtung von Messung sowie damit verbundene Beratung und Berichte (nachfolgend „Leistungen“).
(2) Auf Anfrage und im Einzelfall übernimmt der Auftragnehmer weitere Leistungen, etwa Automatisierungen, KI-Assistenten oder individuelle Software. Für sie gelten diese Bedingungen ergänzend; Besonderheiten ergeben sich aus dem Angebot.
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(4) Die Leistungen richten sich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nur im Einzelfall und nach ausdrücklicher Vereinbarung geschlossen.
§ 2 Vertragsschluss und Angebot
(1) Darstellungen auf der Website des Auftragnehmers stellen kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Anfrage.
(2) Das Erstgespräch und der kostenlose Website-Check sind unverbindlich. Ergebnisse des Website-Checks und eines Befunds sind technische Hinweise zum Zeitpunkt der Prüfung, keine Zusicherung und keine Rechtsberatung.
(3) Nach dem Erstgespräch erstellt der Auftragnehmer ein schriftliches Angebot mit Leistungsumfang, Terminen und Vergütung. Der Vertrag kommt mit Annahme dieses Angebots in Textform zustande.
(4) Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Zugangsdatum gültig.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Maßgeblich für den Umfang der Leistungen ist ausschließlich die im angenommenen Angebot enthaltene Leistungsbeschreibung. Nicht ausdrücklich aufgeführte Leistungen sind nicht geschuldet.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen Dritte einzusetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber bleibt hiervon unberührt.
(3) Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer Vereinbarung in Textform. Führen sie zu Mehraufwand, wird dieser vor Ausführung gesondert angeboten.
(4) Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere werden keine bestimmten Platzierungen in Suchmaschinen oder bei Anzeigen, keine Klick-, Besucher- oder Anfragezahlen, keine bestimmten Klickpreise und keine Umsätze geschuldet, da diese von Faktoren außerhalb seines Einflussbereichs abhängen, etwa vom Wettbewerb, von Entscheidungen der Suchmaschinen- und Werbeanbieter und vom Verhalten der Nutzer. Zugesagt wird die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen.
(5) Suchvolumen, Klickpreise, Wettbewerbs- und Ranking-Angaben stammen von Drittanbietern und aus Google-Daten. Sie sind gerundete Schätzwerte und werden ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit weitergegeben.
(6) Hinweise zu Datenschutz, Einwilligungsverwaltung (Cookie-Banner), Impressum und Werberecht sind technische Hinweise und keine Rechtsberatung. Die rechtliche Prüfung der Rechtstexte, der Einwilligungslösung und der beworbenen Aussagen obliegt dem Auftraggeber.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte – insbesondere Texte, Bilder, Logos, Daten und Zugänge – rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form bereit.
(2) Der Auftraggeber sichert zu, dass er an den überlassenen Inhalten über die erforderlichen Rechte verfügt, dass seine Angaben zu Unternehmen, Leistungen und Preisen zutreffen und dass deren Nutzung keine Rechte Dritter verletzt. Er stellt den Auftragnehmer insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
(3) Zugänge zu bestehenden Websites und Konten werden dem Auftragnehmer als eigener Benutzer eingerichtet. Das Haupt-Login des Auftraggebers wird nicht benötigt und nicht weitergegeben. Der Auftraggeber kann den Zugang jederzeit beenden. Vor Änderungen an einer bestehenden Website erstellt der Auftragnehmer, soweit technisch möglich, eine Sicherung oder bittet den Auftraggeber, eine solche bereitzuhalten.
(4) Freigaben und Rückmeldungen erfolgen innerhalb der im Angebot genannten Fristen, andernfalls innerhalb von zehn Werktagen. Texte und Anzeigeninhalte werden vor der Veröffentlichung vom Auftraggeber freigegeben. Verzögerungen, die auf ausbleibender Mitwirkung beruhen, verlängern vereinbarte Termine entsprechend.
§ 5 Google-Ads-Kampagnen und Werbebudget
(1) Das Werbekonto (zum Beispiel das Google-Ads-Konto) wird auf den Auftraggeber geführt und bleibt dessen Eigentum. Der Auftragnehmer erhält Zugriff über ein Verwaltungskonto oder einen Nutzerzugang und nutzt ihn nur für die vereinbarten Leistungen. Der Auftraggeber kann den Zugriff jederzeit beenden.
(2) Das Werbebudget ist nicht Teil der Vergütung des Auftragnehmers. Es wird vom Auftraggeber unmittelbar an den Werbeanbieter gezahlt. Der Auftragnehmer ist nicht Vertragspartner des Werbeanbieters und tritt nicht in Vorleistung. Die Höhe des Budgets und etwaige Tages- oder Monatsgrenzen werden mit dem Auftraggeber vereinbart. Eine Erhöhung bedarf seiner Zustimmung in Textform.
(3) Die Ausspielung der Anzeigen steuert der Werbeanbieter. Tägliche Ausgaben können deshalb vom eingestellten Budget abweichen. Der Auftragnehmer überwacht die Ausgaben im Rahmen der vereinbarten Betreuung.
(4) Der Werbeanbieter entscheidet über die Freigabe von Anzeigen und über Sperrungen von Konten. Der Auftragnehmer beachtet die Richtlinien des Werbeanbieters nach bestem Wissen, haftet aber nicht für deren Auslegung und Änderung und nicht für Entscheidungen des Werbeanbieters.
(5) Der Auftraggeber ist verantwortlich für die hinterlegte Zahlungsart, für erforderliche Verifizierungen seines Kontos und dafür, dass seine Leistungen und die beworbenen Aussagen rechtlich zulässig sind.
(6) Der Auftragnehmer erstellt einen Bericht im vereinbarten Umfang, in der Regel monatlich, und wertet nach dem ersten Monat gemeinsam mit dem Auftraggeber aus.
§ 6 Termine und Abnahme
(1) Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Für Werkleistungen, zum Beispiel den Neubau einer Website, einer Landingpage oder die einmalige Einrichtung, stellt der Auftragnehmer die Leistung nach Fertigstellung zur Abnahme bereit. Der Auftraggeber prüft sie innerhalb von zehn Werktagen und erklärt die Abnahme oder benennt Mängel in Textform.
(3) Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie nach Bereitstellung produktiv nutzt oder nicht innerhalb der Frist nach Absatz 2 Mängel benennt.
(4) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(5) Die laufende Betreuung und Auswertung von Kampagnen ist eine Dienstleistung. Sie wird nicht abgenommen.
§ 7 Vergütung und Zahlung
(1) Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Das Werbebudget nach § 5 ist darin nicht enthalten.
(2) Für den Neubau von Websites werden, sofern nicht anders vereinbart, 40 Prozent der Vergütung bei Auftragserteilung, 30 Prozent nach Freigabe des Entwurfs und 30 Prozent nach Abnahme fällig.
(3) Die einmalige Einrichtung (Aufbau) wird nach Abschluss oder in den im Angebot genannten Raten fällig.
(4) Die laufende Betreuung wird monatlich im Voraus abgerechnet, beginnend zu dem im Angebot genannten Zeitpunkt.
(5) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
§ 8 Nutzungsrechte
(1) Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes, ausschließliches Nutzungsrecht an den eigens für ihn erstellten Gestaltungs- und Entwicklungsergebnissen, zum Beispiel Websites, Texten und Anzeigentexten. Rechercheergebnisse wie Keyword-Listen darf er für eigene Zwecke nutzen.
(2) Bis zur vollständigen Zahlung bleiben alle Rechte beim Auftragnehmer. Ein Recht zur produktiven Nutzung besteht bis dahin nicht.
(3) An allgemeinen, nicht auftragsspezifischen Bestandteilen – insbesondere wiederverwendbaren Programmbausteinen, Werkzeugen, Vorlagen und Verfahren – verbleiben die Rechte beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber erhält daran ein einfaches, unbefristetes Nutzungsrecht im Rahmen des Vertragszwecks.
(4) Für Bestandteile Dritter, insbesondere Bildmaterial, Schriften und quelloffene Programmbibliotheken, gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen. Der Auftragnehmer weist auf diese hin.
(5) Der Auftragnehmer nennt den Auftraggeber oder dessen Arbeiten nur mit vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz.
§ 9 Gewährleistung
(1) Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften des Werkvertragsrechts, soweit nachfolgend nichts Abweichendes vereinbart ist.
(2) Der Auftraggeber zeigt Mängel unverzüglich in Textform an und beschreibt sie so, dass sie nachvollzogen werden können.
(3) Der Auftragnehmer beseitigt Mängel innerhalb angemessener Frist durch Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.
(4) Keine Mängel sind Abweichungen, die auf Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, auf unsachgemäße Nutzung, auf Änderungen von Browsern, Endgeräten, Suchmaschinen-Verfahren oder Werberichtlinien, auf Ausfälle bei Dritten oder auf Erweiterungen und Systeme beruhen, die nicht vom Auftragnehmer stammen.
(5) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Abnahme. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 10 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf – ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Werbekosten, die im Rahmen der vereinbarten Kampagneneinstellungen angefallen sind, sind kein ersatzfähiger Schaden, auch wenn die Kampagne nicht die erhofften Anfragen oder Umsätze gebracht hat.
(5) Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre.
§ 11 Laufzeit und Kündigung der Betreuung
(1) Soweit eine laufende Betreuung vereinbart ist, richtet sich der Umfang nach dem Angebot.
(2) Die Betreuung hat eine Mindestlaufzeit von drei Monaten, sofern das Angebot nichts anderes vorsieht. Danach läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Mit Vertragsende beendet der Auftraggeber den Zugriff des Auftragnehmers auf Konten und Systeme, oder der Auftragnehmer gibt ihn auf Verlangen unverzüglich auf.
§ 12 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Seiten behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus.
(2) Verarbeitet der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers, zum Beispiel beim Zugriff auf Kontodaten, Formular- oder Messdaten, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
(3) Für den datenschutzgerechten Betrieb seiner Website, der Messung und der Einwilligungsverwaltung bleibt der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftragnehmer setzt gewünschte Maßnahmen technisch um (§ 3 Absatz 6).
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.